Schlichtungsbehörde

Regionale Schlichtungsbehörde Oberland
Scheibenstrasse 11 B
3600 Thun
031 635 58 00

Die Aufgaben der heutigen kommunalen Mietämter und Arbeitsgerichte, und damit auch vom Mietamt und Arbeitsgericht Thun, wurden per 01. Januar 2011 vom Kanton übernommen und durch die auf dieses Datum hin neu bereitzustellenden regionalen Schlichtungsbehörden gewährleistet. Dies gilt auch für die weiterhin unentgeltlich angebotene Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und bei der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen.